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Bundessozialgericht (von juris.de)

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juris BSG-Rechtsprechung
Aktualisiert: vor 10 Minuten 55 Sekunden

Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - keine Zuordnung von mehr als einem vollen Versorgungsauftrag

Mo, 01/12/2026 - 19:13
Einem Vertragsarzt kann nicht mehr als eine Zulassung mit vollem Versorgungsauftrag zugeordnet werden. (Rn.15)

Vertragsärztliche Vergütung - Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren - Obliegenheit des Vertragsarztes zur Angabe von anspruchsbegründenden Tatsachen - mögliche Nichtberücksichtigung von nicht bereits im Prüfverfahren erhobenen Einwänden

Do, 12/04/2025 - 19:17
1. Der Vertragsarzt ist gehalten, in Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung die zur Begründung seines Anspruchs dienenden Tatsachen so genau wie möglich anzugeben und zu belegen, vor allem, wenn er sich auf für ihn günstige Tatsachen berufen will, die allein ihm bekannt sind oder die nur durch seine Mithilfe aufgeklärt werden können (stRspr, vgl ua Urteil des BSG vom 21.3.2012 - B 6 KA 17/11 R = SozR 4-2500 § 106 Nr 35 RdNr 40 f, mwN). (Rn.11)2. Einwände, die der Vertragsarzt erst im ...

Krankenversicherung - Krankenbehandlung - kein Anspruch auf Präimplantationsdiagnostik nach künstlicher Befruchtung durch In-Vitro-Fertilisation

Do, 11/27/2025 - 19:21
Eine Versicherte, deren Chromosomensatz eine Robertson-Translokation aufweist, kann aus § 27 SGB 5 keinen Anspruch auf Präimplantationsdiagnostik (PID) nach künstlicher Befruchtung durch In-Vitro-Fertilisation (IVF) herleiten. (Rn.13)

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme von Verwaltungsakten - Bestandskraft

Mo, 11/24/2025 - 19:14
Verwaltungsakte, die nach § 77 SGG bestandskräftig geworden sind, bleiben bis zu ihrer Rücknahme bestandskräftig und verlieren nicht bereits mit der Einleitung einer Überprüfung nach § 44 SGB 10 ihre Bestandskraft. (Rn.8)

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Kodier- und Abrechnungsfragen - Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG

Mo, 11/24/2025 - 19:14
1. Die Anrufung des Schlichtungsausschusses stellt ein Verfahren dar, das es (auch) einzelnen Krankenhäusern und Krankenkassen ermöglicht, Kodier- und Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung unter Beteiligung der für die Regelungen verantwortlichen Institutionen schnell und verbindlich - ggf auch gerichtlich - klären zu lassen. (Rn.11)2. Vor diesem Hintergrund besteht in einem einzelnen Abrechnungsstreit ein höchstrichterlicher Klärungsbedarf in Bezug auf die von § 19 KHG erfassten ...