juris BSG-Rechtsprechung
Aktualisiert: vor 6 Stunden 16 Minuten
Di, 11/11/2025 - 19:16
1. Eine Prozesshandlung, die von einer unzulässigen Bedingung abhängig gemacht wird, ist unzulässig (vgl BGH vom 16.11.2020 - IX ZB 49/20 = juris RdNr 5). Dies gilt insbesondere für die Einlegung von Rechtsmitteln, die bedingungsfeindlich sind (vgl BSG vom 10.3.2010 - B 14 AS 71/09 R = juris RdNr 4). (Rn.4)2. Zum Einzelfall der Auslegung einer Berufungsschrift dahingehend, ob die Einlegung der Berufung von einer Bedingung abhängig gemacht wurde oder nicht. (Rn.5)
Mo, 11/10/2025 - 19:14
Im sozialgerichtlichen Verfahren ist die regelmäßige Ladungsfrist zur Verhandlung gewahrt, wenn die Terminbekanntgabe zwei Wochen vor dem Verhandlungstag am gleichen Wochentag zugestellt wird (vgl BSG vom 25.6.1987 - 11a RLw 1/86 = SozR 1500 § 110 Nr 1 = juris RdNr 8; zu den Folgen einer verkürzten Ladungsfrist vgl BSG vom 14.11.2008 - B 12 KR 82/07 B = juris RdNr 4). (Rn.3)
Mo, 11/10/2025 - 19:14
Die Krankengeldbemessung bei einem freiwillig versicherten hauptberuflich Selbständigen hat grundsätzlich nicht anhand des der Beitragsberechnung zugrunde liegenden Mindesteinkommens, sondern - wegen der Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes - anhand des aus dem letzten Einkommensteuerbescheid ersichtlichen Arbeitseinkommens zu erfolgen, was sich sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Versicherten auswirken kann.(Rn.7)
Do, 11/06/2025 - 19:19
1. Nach der Intention des Gesetzgebers rechtfertigt selbst das Übergehen eines rechtzeitig gestellten, formgültigen Antrags nach § 109 SGG keine Zulassung der Revision (vgl BVerfG vom 12.4.1989 - 1 BvR 1425/88 = SozR 1500 § 160 Nr 69 sowie BSG vom 17.10.2024 - B 2 U 72/24 B = juris RdNr 6). Der Rügeausschluss ist umfassend und gilt für jede (vermeintlich) fehlerhafte Anwendung des § 109 SGG durch das Berufungsgericht (vgl BSG vom 5.3.2025 - B 2 U 118/24 B = juris RdNr 6). (Rn.7)2. Das ...
Do, 11/06/2025 - 19:19
1. Die vom Gesetzgeber selbst intendierte Einzelfallprüfung iR der Prüfung des Vorliegens einer sog Versorgungsehe nach § 46 Abs 2a SGB 6 lässt eine abschließende abstrakt-generelle (normgleiche) Einordnung einzelner denkbarer Ehemotive durch das Revisionsgericht nicht zu (vgl BSG vom 6.5.2010 - B 13 R 134/08 R = juris RdNr 17, vom 15.11.2024 - B 5 R 1/24 B = juris RdNr 8, vom 29.9.2021 - B 5 R 186/21 B = juris RdNr 6 sowie vom 1.8.2019 - B 13 R 283/18 B = juris RdNr 10). (Rn.10)2. Ein der ...
Fr, 10/24/2025 - 19:18
Die operative Beseitigung einer Hautschürze fällt auch dann nicht in das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen, wenn sie zumindest im Einzelfall notwendige Folge einer genehmigten bariatrischen Operation ist. (Rn.12)
Do, 10/16/2025 - 19:17
Ist über einen Antrag durch Verwaltungsakt zu entscheiden, der den Weg zur kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs 4 SGG eröffnet, bleibt eine vor Erlass des Verwaltungsakts erhobene Leistungsklage grundsätzlich auch dann unzulässig, wenn später ein ablehnender Bescheid ergeht. (Rn.14)
Do, 10/16/2025 - 19:17
1. Späterer Vortrag kann nur berücksichtigt werden, soweit er eine fristgerecht eingereichte prozessordnungsgemäße Darlegung von Zulassungsgründen erläutert und ergänzt. Das Fehlen einer rechtzeitigen, ausreichend substantiierten Darlegung kann er nicht ausgleichen. (Rn.8)2. Eine außerhalb der Begründungsfrist nachgeschobene Begründung ist unbeachtlich (vgl ua BSG vom 26.6.2006 - B 1 KR 19/06 B = SozR 4-1500 § 160 Nr 10 RdNr 4). (Rn.10)3. Eine Pflicht des Gerichts, einen rechtskundig ...
Do, 10/02/2025 - 19:19
Das Versicherungspflichtverhältnis iS des § 447 Abs 1 SGB 3 muss innerhalb einer möglichen Rahmenfrist iS von § 143 SGb 3 liegen und daher grundsätzlich zu einem Zeitpunkt vor der Arbeitslosmeldung bestanden haben. Dies ergibt sich aus Wortlaut, Sinn und Zweck der Übergangsregelung, den Gesetzgebungsmaterialien und der Systematik der Vorschriften des SGB 3. (Rn.15)
Di, 09/30/2025 - 19:18
1. Ein Versorgungsträger war unter Geltung des § 30 Abs 1 S 1 VersAusglG idF vom 3.4.2009 auch insoweit gegenüber der nunmehr berechtigten Person von der Leistungspflicht befreit, wie deren Versorgungsanspruch betragsmäßig über die Überzahlung an die bisher berechtigte Person hinausging. (Rn.19)2. Bei der durch § 30 Abs 1 S 1 VersAusglG idF vom 12.5.2021 vorgesehenen Befreiung der Versorgungsträger lediglich "im Umfang der Überzahlung" handelt es sich um eine konstituierende Rechtsänderung. ...