1. Für die Aufrechterhaltung der Mobilität im Nahbereich der Wohnung hat die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen ihrer Verantwortung für den mittelbaren Behinderungsausgleich nicht nur einzustehen, damit die für die üblichen Alltagsgeschäfte maßgeblichen Orte trotz gesundheitsbedingt eingeschränkter Bewegungsfähigkeit überhaupt erreicht werden können. (Rn.13)2. Vielmehr rechnet zu den von ihr in der Abgrenzung zu den Aufgabenbereichen anderer Rehabilitationsträger mit Hilfsmitteln zum ...
Fernunterrichtsvertrag, Online-Unterricht§ 1 Abs. 1 Nr. 1 FernUSG ist im Wege einer teleologischen Reduktion dahingehend auszulegen, dass der Lehrende und der Lernende als räumlich getrennt anzusehen sind, soweit die Wissensvermittlung über eine physische Distanz und dabei nicht mittels einer bidirektionalen - synchronen - Kommunikation erfolgt, bei der dem Lernenden - wie bei Präsenzveranstaltungen - die Möglichkeit eröffnet ist, ohne besondere Anstrengung Kontakt mit dem Lehrenden aufzunehmen.
Zu den Anforderungen an die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht.(Rn.20)(Rn.22)
Beim Gespann von Zugfahrzeug und Anhänger haften die jeweiligen Halter im Verhältnis zueinander gemäß § 19 Abs. 4 Satz 5 StVG nicht aus Gefährdung, sondern nach allgemeinem vertraglichen und deliktischen Haftungsrecht. Dies gilt auch dann, wenn sich der Anhänger im Unfallzeitpunkt oder kurz zuvor unbeabsichtigt vom Zugfahrzeug gelöst hat.(Rn.10)(Rn.13)
1. Das Risiko, dass die vom Auftraggeber der Einreicherbank im Rahmen eines Dokumenteninkassos als Inkassobank vorgegebene Bank an der - ebenfalls vom Auftraggeber vorgegebenen - Anschrift tatsächlich keine Niederlassung unterhält, so dass der von der Einreicherbank an diese Anschrift weitergeleitete Inkassoauftrag nicht bei der benannten Inkassobank eingeht, trägt nicht die Einreicherbank, sondern der Auftraggeber.(Rn.24)2. Eine Pflichtverletzung der Einreicherbank liegt in einem solchen ...
Hat der Schuldner einer titulierten Forderung diese teilweise erfüllt, ist die Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage in Höhe des erfüllten Teilbetrags grundsätzlich auch dann für unzulässig zu erklären, wenn der Gläubiger die Vollstreckung aus dem Titel nur wegen des noch nicht erfüllten Teilbetrags betreibt.(Rn.9)(Rn.12)
1. Weder die Unterrichtungspflicht des öffentlichen Auftraggebers nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 VgV und nach § 134 GWB noch das Akteneinsichtsrecht im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens nach § 1 Abs. 3 IFG gegenüber einem Informationszugangsanspruch nach § 1 Abs. 1 IFG vorrangig.2. Die Vertraulichkeitsvorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV dient allein dem Schutz von am Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen vor einer Weitergabe ihrer als ...
1. Die bloße Geltendmachung einer "institutionellen Befangenheit" sämtlicher Richter eines zuständigen Gerichts reicht für eine Verhinderung im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO nicht aus. Erforderlich ist vielmehr der Nachweis einer erfolgreichen Ablehnung so vieler an einem Gericht tätiger Richter, dass die für eine Entscheidung notwendige Anzahl von Berufsrichtern nicht mehr erreicht wird.2. Es begründet für sich genommen keine Befangenheit, dass Verwaltungsrichter über die Rechtmäßigkeit ...
1. Zur Eingruppierung eines Justizbeschäftigten, der als Serviceteamleiter in einer Serviceeinheit Zivilprozesssachen tätig ist, nach Anlage A Teil II Abschnitt 12 Unterabschnitt 12.1 Entgeltgruppe 9b TV-L (vorliegend verneint).(Rn.14)(Rn.19)(Rn.24)2. Gruppenleiter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften i.S.d. Entgeltgruppe 9b TV-L sind solche Beschäftigte, denen die Koordination der Geschäftsabläufe innerhalb einer großen Geschäftsstelle oder einer großen Serviceeinheit übertragen ist. ...
Wird in einer Nichtzulassungsbeschwerde ein Verfahrensmangel gerügt und wird eine Mehrfachbegründung des LSG vorgetragen, fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit, wenn sich der gerügte Verfahrensmangel nur auf eine der Begründungen bezieht (vgl BSG vom 14.8.2014 - B 13 R 213/14 B = juris RdNr 8 und vom 25.6.2007 - B 3 KR 28/06 B = juris RdNr 9).(Rn.14)
Eine Abweichung iS des § 160 Abs 2 Nr 2 SGG liegt nicht schon dann vor, wenn das LSG eine höchstrichterliche Entscheidung nur unrichtig ausgelegt oder das Recht fehlerhaft angewandt haben sollte, sondern erst dann, wenn das LSG Kriterien, die das BSG aufgestellt hat, widersprochen, also andere Maßstäbe entwickelt hat (vgl BSG vom 27.8.2024 - B 9 SB 15/24 B = juris RdNr 16).(Rn.12)
1. Einzelfallentscheidung zu einem auf § 78 S 2 BetrVG iVm. § 611a Abs 2 BGB gestützten Vergütungsanspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds.(Rn.20)2. Ansprüche eines (freigestellten) Betriebsratsmitglieds auf eine bestimmte Vergütungs(erhöhung) unterliegen auf Grundlage einer fiktiven Karriere nach § 78 S 2 BetrVG iVm. § 611a Abs 2 BGB und auf Grundlage der Mindestentgeltgarantie nach § 37 Abs 4 BetrVG in tatsächlicher Hinsicht unterschiedlichen Voraussetzungen und bilden - auch ...
1. Ist es mit Art 5 und 7 EGV 883/2004 vereinbar, wenn ein im nationalen Recht vorgesehener Zuschlag zu den nach der Rente zu bemessenden Aufwendungen für eine Pflichtkrankenversicherung deshalb in geringerer Höhe an einen Rentner mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat gezahlt wird, weil (und soweit) die Beiträge seiner dort ansässigen Pflichtkrankenversicherung nicht oder nur teilweise nach der Rente bemessen werden? (Rn.60)2. Falls Frage 1 zu verneinen ist: Ist es mit Art 7 EGV ...
Der erkennende Senat konnte sich nicht davon überzeugen, dass die Höhe des Regelbedarfs nach der Regelbedarfsstufe 2 für das Jahr 2022 in verfassungswidriger Weise zu niedrig ist (vgl auch BSG vom 2.12.2025 - B 7 AS 20/24 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - sowie B 7 AS 30/24 R). (Rn.22)
1. Beruft sich ein Betriebsratsmitglied bei seiner konkreten hypothetischen Karriere (fiktiven Beförderung) auf zwei (oder mehr) unterschiedliche Stellenangebote, die es wegen seiner Betriebsratstätigkeit abgelehnt haben will, handelt es sich um jeweils unterschiedliche Streitgegenstände.(Rn.28)2. Aus § 78 S 2 BetrVG kann sich iVm. § 611a Abs 2 BGB ein unmittelbarer Anspruch des Betriebsratsmitglieds auf eine bestimmte Vergütung ergeben, wenn sich die Zahlung einer geringeren Vergütung als ...
1. Eine alternative Klagehäufung verstößt gegen das Gebot des § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen, wenn der Kläger dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt. Deshalb muss, was auch konkludent und noch im Lauf des Verfahrens möglich ist, eine Rangfolge gebildet werden, in der die Streitgegenstände zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden.(Rn.12)2. Ausgehend von dem im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren geltenden ...
1. Es ist mit § 108 Nr. 1, § 109 Abs. 1 SGB V und § 8 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 KHEntgG vereinbar, dass nach dem Sächsischen Krankenhausgesetz eine Universitätsklinik nicht autonom über das Leistungsspektrum bestimmen kann, mit dem sie in den Krankenhausplan aufgenommen wird.2. Der Landesgesetzgeber hat mit der Einbeziehung der Universitätskliniken in die Krankenhausplanung und dem Gebot, hierbei die Belange der Forschung und Lehre angemessen zu berücksichtigen (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 SächsKHG), eine ...
FRAND-Einwand III1a. Die fortdauernde Lizenzbereitschaft des Benutzers ist unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen Lizenzverhandlung und damit auch für den Vorwurf eines Missbrauchs von Marktmacht gegenüber dem Patentinhaber bei deren Scheitern. Sie behält auch dann ihre Bedeutung, wenn der Patentinhaber dem Benutzer ein Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrags unterbreitet hat.1b. Nimmt der Benutzer ein Lizenzvertragsangebot des Patentinhabers nicht an und lehnt dieser ein ...
1. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Bestehen einer Aufrechnungslage ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Aufrechnungserklärung (vgl etwa BSG vom 11.12.2019 - B 6 KA 10/18 R = SozR 4-7610 § 406 Nr 1 RdNr 33 und BGH vom 8.11.2011 - XI ZR 341/10 = NJW 2012, 445 = juris RdNr 10). (Rn.22)2. Die grundsätzlich bei Aufrechnungen bestehende Anforderung, dass die Hauptforderung bereits entstanden und erfüllbar sein muss, wird im Anwendungsbereich des § 43 SGB 2 dahingehend modifiziert, dass eine ...
Der Einbürgerungsbewerber hat den erforderlichen Nachweis seiner Identität zuvörderst und in der Regel durch die Vorlage eines Passes zu führen. Nur wenn er sich nicht im Besitz eines solchen Passes befindet und ihm dessen Erlangung objektiv nicht möglich oder subjektiv nicht zumutbar ist, kann der Identitätsnachweis auf andere Weise nach Maßgabe des von dem Bundesverwaltungsgericht entwickelten Stufenmodells erfolgen (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 23. September 2020 - 1 C 36.19 - ...
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