Der Hauptwahlvorstand, dem nach § 3 Abs. 1 der Dritten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (3. WOMitbestG) die Durchführung der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer obliegt, genügt seiner Pflicht nach § 34 Abs. 2 Satz 2 der 3. WOMitbestG, unverzüglich den Wahlvorschlag zu prüfen und bei Ungültigkeit oder Beanstandung den Vorschlagsvertreter schriftlich unter Angabe der Gründe zu unterrichten, nicht, wenn er für die Endphase der Einreichungsfrist keine Maßnahmen trifft, die ...
Stillstandstrom1. In den bundesweiten Ausgleichsmechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einschließlich des Belastungsausgleichs zwischen den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und dem für sie regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber werden die von einem Konzernunternehmen an Kraftwerksgesellschaften bei formaler Betrachtungsweise als Letztverbraucher gelieferten und von Kernkraftwerken in Stillstandzeiten verbrauchten Strommengen auch dann einbezogen, wenn das ...
1. Verfügungen, die ihrem materiellen Gehalt nach kein Vereinsverbot enthalten, sondern - wie die Beschlagnahme und Einziehung konkret bezeichneter Vermögensgegenstände - den Vollzug eines bereits ausgesprochenen Organisationsverbots betreffen, werden nicht von der besonderen Zuständigkeitsregelung des § 50 Abs. 1 Nr. 2 VwGO erfasst.2. Die vom Bundesverfassungsgericht für Parteiverbots- und Finanzierungsausschlussverfahren aus Art. 21 GG entwickelten verfahrensrechtlichen Vorkehrungen in ...
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet nicht, Sportboote, die nach den Übergangsbestimmungen des § 34 BinSchUO bis zum Ablauf des 6. Oktober 2033 zur Beförderung von Fahrgästen eingesetzt werden dürfen, gleichrangig mit Fahrzeugen zu schleusen, die zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen und deswegen ungeachtet ihrer Abmessungen von der nachrangigen Gruppenschleusung von Klein- und Sportfahrzeugen nach § 6.29 Nr. 6 BinSchStrO ausgenommen sind. (Rn.10)
1.Die Fristwahrung nach § 8 Abs 2 S 1 TzBfG ist keine materielle Wirksamkeitsvoraussetzung. Es gilt die Auslegungsregel, dass ein zu kurzfristig gestelltes Verlangen als auf den Zeitpunkt gerichtet anzusehen ist, zu dem der Arbeitnehmer frühestmöglich die Verringerung seiner Arbeitszeit verlangen kann.(Rn.25)2. Die zweijährige Sperrfrist nach berechtigter Ablehnung eines vorangegangenen (befristeten) Antrags (§ 9a Abs 5 S 2 in Verbindung mit § 8 Abs 6 TzBfG) ist auf unbefristete ...
Dass eine sexuelle Nötigung in einer militärischen Liegenschaft gegenüber einer Kameradin erfolgt, sind disziplinarrechtlich massiv erschwerende Umstände, die eine Entfernung des Soldaten rechtfertigen können.
Hinweis des SenatsWeitgehende Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 ABR 35/24 -
Hinweis des SenatsWeitgehende Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 ABR 35/24 -
Hinweis des SenatsWeitgehende Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 ABR 35/24 -
Hinweis des SenatsFührende Entscheidung zu weiteren Parallelsachen
Für die Bestimmung der Tarifzuständigkeit der IGBCE sind aufgrund ihres satzungsmäßigen Bekenntnisses zu der Satzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die dort genannten Kriterien zur Abgrenzung derOrganisationsbereiche der DGB-Gewerkschaften, insbesondere das Kriterium "ein Betrieb - eine Gewerkschaft", heranzuziehen. Daran haben die Aufgabe der Rechtsprechung zur Tarifeinheit im Betrieb und das Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes nichts geändert.
Bei der Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG hat der Arbeitgeber die Belange der Versorgungsempfänger und seine eigene wirtschaftliche Lage zu berücksichtigen. Die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Daher obliegt die Würdigung, ob sich die Anpassungsentscheidung im Rahmen des dem Arbeitgeber zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraums hält, den Tatsachengerichten. Die entsprechende Würdigung des Berufungsgerichts ...
§ 170 Abs 5 SGG ist auch bei einer Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren nach § 160a Abs 5 SGG anzuwenden. Die Bindungswirkung umfasst auch Ausführungen über die Zulässigkeit der Klage, gilt aber ebenfalls, soweit eine bestimmte rechtliche Beurteilung logische Voraussetzung der Aufhebungsentscheidung war. (Rn.9)
1. Eine Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis normativ geltenden Tarifregelungen sowie den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ist - auch bei Leiharbeitnehmern - nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs 3 Alt 2 TVG) aufzulösen.(Rn.18)2. Bei dem Mitgliedervorteil nach § 15.2 Satz 3 des zwischen dem vom BAP und den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes geschlossenen Manteltarifvertrag Zeitarbeit vom 22. Juli 2003/17. September 2013 idF ...
Palette1. Auch im Patentnichtigkeitsverfahren ist eine Berufung nur dann zulässig, wenn der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit dem Rechtsmittel zumindest die teilweise Beseitigung dieser Beschwer anstrebt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 27. Oktober 1966 - Ia ZR 86/64, GRUR 1967, 194, juris Rn. 28; Urteil vom 30. November 1978 - X ZR 32/76, GRUR 1979, 222, juris Rn. 21).2. Im Patentnichtigkeitsverfahren erwächst nur die Entscheidung darüber in ...
Online-DiagnoseDem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:Steht die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV einer Regelung (hier: § 9 HWG) entgegen, die die Werbung für eine nicht den im Inland anerkannten fachlichen Standards entsprechende Fernbehandlung durch in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Ärzte verbietet?
1. Die Gerichte sind bei der ihnen obliegenden Anwendung der vom Gesetzgeber geschaffenen Zuständigkeitsordnung verpflichtet, dem Gewährleistungsgehalt und der Schutzwirkung des Art 101 Abs 1 S 2 GG angemessen Rechnung zu tragen, sodass die Geschäftsverteilungspläne der Gerichte im Voraus abstrakt-generell die Zuständigkeit der Spruchkörper regeln müssen, wobei dies die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht ausschließt.(Rn.43)2. Nicht jede bloß fehlerhafte Anwendung ...
1. Der Zweite Senat hält an seiner Rechtsauffassung fest, wonach eine Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht wirksam beenden kann, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht zur vorherigen Erstattung einer Massenentlassungsanzeige nicht oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.(Rn.5)2. Nach Art 4 Abs 1 UAbs 1 EGRL 59/98 bleiben die im Fall der Einzelkündigung für die Kündigungsfrist geltenden Bestimmungen unberührt, sodass Sperrfrist und Kündigungsfrist nebeneinander laufen. Es ist daher mit den ...
Werbung für medizinisches CannabisDer Betreiber einer Internetplattform zur Vermittlung von Behandlungen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Form von Cannabis zu medizinischen Zwecken verstößt gegen das Verbot der Publikumswerbung in § 10 Abs. 1 HWG, wenn er unter Verweis auf die mit medizinischem Cannabis therapierbaren Beschwerden Behandlungsanfragen bei kooperierenden Ärzten ermöglicht.
Das Erfordernis der Planrechtfertigung ist erfüllt, wenn das Vorhaben vernünftigerweise geboten ist, weil dafür nach den Zielsetzungen des jeweiligen Fachplanungsrechts ein Bedarf besteht. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, ist eine Frage des nicht revisiblen Landesrechts, wenn die fachplanungsrechtlichen Zielsetzungen in einem Landesstraßengesetz geregelt sind.
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