Eine kontinuierliche, erkennbar auf Dauer angelegte Beschäftigung kann zur rechtlichen Verklammerung einer Vielzahl aufeinanderfolgender Aufträge zu einem einheitlichen Arbeitsverhältnis führen.
Hinweis des SenatsTeilweise Parallelentscheidung zur führenden Sache - 9 AZR 26/24 -
1. § 130 Nr. 6 ZPO findet auf Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle nach § 174 Abs. 1 Satz 1 InsO keine Anwendung.2. Bei einer Forderungsanmeldung der Bundesagentur für Arbeit zur Insolvenztabelle, mit der Ansprüche mehrerer Arbeitnehmer aus übergegangenem Recht nach § 169 Satz 1 SGB III geltend gemacht werden, handelt es sich um eine Sammelanmeldung, die nur dann ordnungsgemäß iSv. § 174 Abs. 2 InsO erfolgt ist, wenn die einzelnen betreffenden Arbeitnehmer, ihr jeweiliges monatliches ...
Hinweis des SenatsParallelentscheidung zu führender Sache - 3 AZR 28/24 -
Macht der Wahlvorstand bei der Durchführung einer Betriebsratswahl nach dem vereinfachten einstufigen Wahlverfahren den einzigen Wahlvorschlag schon vor Ablauf der gesetzlichen Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen nach § 14a Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG bekannt, nachdem er ihn als gültig anerkannt hat, begründet dies allein nicht die Anfechtbarkeit der Wahl.
1. Der Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör ist unter anderem dann verletzt, wenn er nicht ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung geladen worden ist und deswegen an der Verhandlung nicht teilgenommen hat. (Rn.7)2. Ein Kläger ist nicht ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung geladen, wenn in der Terminmitteilung das Aktenzeichen eines Berufungsverfahrens genannt ist, das sich nach der Eingangsbestätigung des LSG auf eine andere erstinstanzliche Entscheidung bezieht als die, ...
Steinbruch1. § 20 Abs. 1 Satz 1 GWB bezweckt zu verhindern, dass marktmächtige Unternehmen ihre vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierten Handlungsspielräume zum Nachteil Dritter ausnutzen und dadurch das Marktgeschehen stören; die Bestimmung dient dagegen nicht dem einseitigen Sozialschutz und schützt den Marktteilnehmer auch nicht vor den Folgen geschäftlicher Fehlentscheidungen (Bestätigung von BGH, Urteile vom 23. Februar 1988 - KZR 20/86, WuW/E BGH 2491 [juris Rn. 32] - Opel ...
Entzieht sich ein Soldat durch Täuschung über einen längeren Zeitraum dem Dienst, bildet die Höchstmaßnahme den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen.
Für Streitigkeiten über die Dotierung eines Dienstpostens sind, auch wenn dieser mit einem Soldaten besetzt wird, nicht die Wehrdienstgerichte, sondern die (allgemeinen) Verwaltungsgerichte zuständig.
Der von einem Arbeitgeber erhobene Feststellungsantrag im Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG, in dem mangels unmittelbarer betriebsverfassungsrechtlicher Betroffenheit außer ihm als Antragsteller keine weiteren Beteiligten zu hören sind, ist unzulässig.
Hinweis des SenatsParallelentscheidung zu führender Sache - 7 ABR 30/23 -
Der Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, vom Bezug einer tarifvertraglich geregelten Inflationsausgleichsprämie kann unter Berücksichtigung der verfolgten Zwecke unwirksam sein.
Der Einwirkungsbereich einer Anlage im Sinne der Nr. 2.2 TA Lärm ist auch bei mehr als zwölf auf den Immissionsort einwirkenden Anlagen nicht zu erweitern.
Eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht eines Verwalters einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern für Rechtsgeschäfte gegenüber einem Wohnungseigentümer ist nach § 9b Abs. 1 Satz 3 WEG unwirksam, soweit dieser der Gemeinschaft wie ein Außenstehender gegenübertritt.
Batteriespeicher als Erzeugungsanlage1. Der Zulässigkeit eines besonderen Missbrauchsverfahrens steht nicht entgegen, dass mit ihm die Erfolgsaussichten in einem laufenden Zivilverfahren verbessert werden sollen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, RdE 2018, 531 Rn. 19).2. Stromspeicher, die dem Netz elektrische Energie entnehmen, zur Speicherung in eine andere Energieform umwandeln und diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder in elektrische Energie ...
Hinweis des SenatsWeitgehende Parallelentscheidung zu führender Sache - 3 AZR 286/23 -
1. Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Abs. 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) kann auch minderjährigen Ausländern erteilt werden.2. Minderjährige Ausländer sind in analoger Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 2 StAG von dem Erfordernis der Abgabe eines Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nach § 104c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG befreit, wenn sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Zur Auslegung von Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 124 S. 1).
1. Steht die Prozessunfähigkeit für den Prozess fest, bedarf es grundsätzlich der Bestellung eines besonderen Vertreters, wenn eine sonstige gesetzliche Vertretung nicht gewährleistet ist und das Amtsgericht keinen Betreuer bestellt hat (vgl nur BSG vom 17.12.2014 - B 8 SO 83/14 B = juris RdNr 8 und vom 28.8.2018 - B 8 SO 13/18 B = juris RdNr 6). (Rn.7)2. Ausnahmen von der Vertreterbestellung sind für zulässig erachtet worden, wenn unter Anlegung eines strengen Maßstabs das Rechtsmittel ...
Wird ein Kindesmissbrauch erst nach Eintritt eines Soldaten in den Ruhestand bekannt, können die geringeren Auswirkungen des außerdienstlichen Dienstvergehens auf den Dienstbetrieb ein Absehen von der Höchstmaßnahme rechtfertigen.
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