AufbaupfostenAnders als für die Frage, ob der Gegenstand eines Patents über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Unterlagen hinausgeht, ist für die Beurteilung der Neuheitsfrage nicht erheblich, ob ein bestimmter Gegenstand als zur Erfindung gehörend offenbart ist. Ausreichend ist vielmehr, dass der Gegenstand in der Entgegenhaltung unmittelbar und eindeutig offenbart ist.
In Streitigkeiten betreffend die länderübergreifende Verteilung nach § 51 AsylG bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit auch dann nach § 52 Nr. 2 Satz 3 Halbs. 1 VwGO, wenn das danach zuständige Verwaltungsgericht einem anderen Land angehört als die Behörde, die nach § 51 Abs. 2 Satz 2 AsylG über den Antrag zu entscheiden hat.
1. Betrügt ein Soldat im Rahmen seiner außerdienstlichen Tätigkeit für eine Partei den Präsidenten des Deutschen Bundestags durch Abgabe eines unrichtigen Rechenschaftsberichts und schädigt er dadurch das Vermögen politischer Parteien erheblich, bildet die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen.2. Bei singulären Fallgestaltungen orientiert sich die Festlegung des Ausgangspunkts der Zumessungserwägungen an Art und Schwere der am stärksten ins Gewicht ...
1. Ein Aufklärungsmangel ist nur dann den Anforderungen von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend bezeichnet, wenn substantiiert dargelegt worden ist, inwiefern die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auf der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung beruhen kann. (Rn.17)2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO verpflichtet das Gericht, aus seiner Sicht entscheidungserhebliches Vorbringen der ...
Die Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) zum 1. Januar 2008 bleibt bei der Berechnung der unverfallbaren Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach §§ 2, 2a BetrAVG wegen des Festschreibeeffekts nach § 2a Abs. 1 BetrAVG ...
Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird. (Rn.3)
1. Geht ein Arbeitnehmer nach einer rechtswidrigen Kündigung einer anderen Beschäftigung nach, entstehen für den Zeitraum der zeitlichen Überschneidung beider Arbeitsverhältnisse auch dann ungeminderte Urlaubsansprüche sowohl gegenüber dem alten als auch gegenüber dem neuen Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer die Pflichten aus beiden Arbeitsverhältnissen nicht hätte kumulativ erfüllen können.2. In einem solchen Fall ist jedoch zur Vermeidung doppelter Urlaubsansprüche der Urlaub, den der ...
1. Ein Normvertrag, der dadurch gekennzeichnet ist, dass er aufgrund einer normativen Ermächtigung auch Rechte und Pflichten von nicht am Vertragsschluss beteiligten Dritten begründet und insofern materielles Recht setzt, kann auch dann vorliegen, wenn der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages normativ im Sinne eines Kontrahierungszwangs vorgeprägt ist und nicht alle Vertragsbeteiligten an der inhaltlichen Ausgestaltung des Vertrages mitwirken können.2. Der allgemeine ...
Die Vereinbarkeit der zu duldenden Maßnahme mit dem Biotopschutz ist indessen nicht Regelungsgegenstand der Duldungsanordnung. Denn deren Regelungsgehalt erschöpft sich darin, entgegenstehende Eigentümerrechte zu überwinden. (Rn.12)
Ist die angegriffene Norm während der Anhängigkeit des Normenkontrollantrags außer Kraft getreten, bleibt er aber zulässig, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin weiterhin geltend machen kann, durch die zur Prüfung gestellte Norm oder deren Anwendung in seinen bzw. ihren Rechten verletzt (worden) zu sein. Darüber hinaus muss er oder sie ein berechtigtes Interesse an der Feststellung haben, dass die Rechtsvorschrift rechtswidrig war. (Rn.12)
Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV1. Bei der Bestimmung des Produktivitätsfaktors entfalten § 12 ARegV und die Anlage 3 zu § 12 ARegV keine Geltung. Die vom Senat bei der Ermittlung der individuellen Effizienzwerte nach § 12 ARegV für erforderlich gehaltene Anpassung der Werte der stochastischen Effizienzgrenzenanalyse (SFA) dahin, dass alle als effizient ermittelten Netzbetreiber einen Effizienzwert von 100 % erhalten, ist auf die zur Bestimmung des Produktivitätsfaktors ...
Happy Bit1. Wenn ein Verfahrensanspruch keine Festlegungen bezüglich der Reihenfol-ge bestimmter Verfahrensschritte enthält, ergibt sich für einen Patentanspruch betreffend ein Computerprogramm, das ein durch dieselben Merkmale be-schriebenes Verfahren durchführt, keine abweichende Auslegung.2. Ein Patentanspruch darf im Nichtigkeitsverfahren nicht so geändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbe-zieht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Dezember ...
Eine Festsetzung als grundstücksbezogene Verkaufsflächenbegrenzung kann aufrechterhalten werden, sofern die verbleibende Regelung zur Gewährleistung einer sinnvollen städtebaulichen Ordnung (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) geeignet ist und zudem davon auszugehen ist, dass die Gemeinde die so verbleibende Festsetzung auch ohne die unwirksame zahlenmäßige Beschränkung erlassen hätte. (Rn.9)
Die raumplanerische Zielfestlegung "Regionaler Grünzug" ist keine flächenscharfe, sondern eine funktionale Vorgabe und bedarf deshalb regelmäßig in besonderer Weise der Konkretisierung und Ausgestaltung durch die nachfolgende Planung.
1. Ein straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss entfaltet nicht nur enteignungsrechtliche Vorwirkungen bezüglich der Grundstücke, die für die Trasse oder Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unmittelbar in Anspruch genommen werden, sondern löst auch mittelbar eine eigentumsrechtliche Betroffenheit gegenüber denjenigen Personen aus, deren Grundstücke in das Unternehmensflurbereinigungsverfahren einbezogen sind (Flurbereinigungsbetroffene).2. Die Rügebefugnis eines Flurbereinigungsbetroffenen ...
1. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt im Ausgangspunkt nicht nur die Freiheit des Einzelnen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob er sein Leben beenden möchte, sondern auch, wann und wie das geschehen soll. (Rn.17)2. Der Erlaubnisvorbehalt für den Erwerb von Betäubungsmitteln gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG in Verbindung mit der zwingenden Versagung einer solchen Erlaubnis für den Erwerb zum Zweck der Selbsttötung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG schränkt diese Freiheit ein. Menschen, die ...
1. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt im Ausgangspunkt nicht nur die Freiheit des Einzelnen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob er sein Leben beenden möchte, sondern auch, wann und wie das geschehen soll. (Rn.17)2. Der Erlaubnisvorbehalt für den Erwerb von Betäubungsmitteln gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG in Verbindung mit der zwingenden Versagung einer solchen Erlaubnis für den Erwerb zum Zweck der Selbsttötung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG schränkt diese Freiheit ein. Menschen, die ...
Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13 Abs. 5 WeinG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LFGB ist es verboten, Keltertrauben für die Weinherstellung zu verwenden, in oder auf denen Rückstände eines Pflanzenschutzmittels im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes vorhanden sind, das nicht zugelassen ist oder beim Weinbau nicht angewendet werden darf. Das galt gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 LFGB bereits vor seiner Änderung durch Gesetz vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274) auch dann nicht, wenn für das ...
Besteht grundsätzlich eine Ausschreibungspflicht, greift die Mitbestimmung wegen des Verzichts auf die Ausschreibung zu besetzender Stellen (§ 88 Abs. 1 Nr. 25 HmbPersVG) unabhängig davon ein, ob die Nichtvornahme der Ausschreibung nach dem zugrunde zu legenden speziellen Regelwerk auf einer zwingenden Ausnahme beruht oder ins Ermessen des Dienststellenleiters gestellt ist.
1. Ein gewisser Aufwand bei der Ermittlung, Zusammenstellung und Ordnung von Informationen stellt deren Vorhandensein bei der auskunftspflichtigen Stelle nicht infrage (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26. April 2021 - 10 C 1.20 - BVerwGE 172, 222 Rn. 25).2. Ein auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beruhendes Auskunftsinteresse überwiegt das gegenläufige, ebenfalls auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gestützte Interesse am Schutz der Recherche- und Redaktionsarbeit nicht, wenn die Beantwortung der ...
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