Zur Wertbestimmung ist an das materielle Begehren des Berufungsklägers, also das ursprüngliche Klageziel anzuknüpfen (vgl BSG vom 10.10.2017 - B 12 KR 3/16 R = juris RdNr 12), soweit dieses erfolglos geblieben ist und im Berufungsverfahren noch verfolgt wird (vgl BSG vom 5.8.2015 - B 4 AS 17/15 B = juris RdNr 6 mwN); maßgeblich ist der Zeitpunkt der Berufungseinlegung (vgl BSG vom 8.10.1981 - 7 RAr 72/80 = SozR 1500 § 144 Nr 18 = juris RdNr 16 mwN und vom 19.3.2020 - B 4 AS 4/20 R = SozR ...
Hebt das Gericht die Bestellung eines nach § 72 SGG bestellten besonderen Vertreters erst im Rahmen der mündlichen Verhandlung auf, nachdem der Beteiligte zuvor auf dessen Anwesenheit und Wahrnehmung des Termins vertraut hatte, so stellt dies eine überraschende Wendung der prozessualen Situation dar, die einen erheblichen Grund für eine Vertagung (§ 202 S 1 SGG iVm § 227 Abs 1 S 2 Nr 2 ZPO) begründet, wenn dem Beteiligten dadurch die Möglichkeit genommen wird, sich in angemessener Zeit ...
Bei Vorliegen eines Aufnahmebescheides kann wegen der ihm insoweit zukommenden Tatbestandswirkung im Bescheinigungsverfahren nicht in Frage gestellt werden, dass das Verlassen des Aussiedlungsgebiets im Wege der Aufnahme bzw. - dem gleichbedeutend - im Wege des Aufnahmeverfahrens erfolgt ist. Die Tatbestandswirkung erstreckt sich indes nicht auf die für die Spätaussiedlereigenschaft nach den §§ 4 ff. BVFG maßgebliche deutsche Volkszugehörigkeit (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. nur ...
1. Ein Einschreiten der Tierschutzbehörden gegen einen Putenmastbetrieb gemäß § 16a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 i. V. m. § 2 Nr. 1 TierSchG ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Anforderungen an die Unterbringung von Puten nicht durch eine Verordnung auf der Grundlage von § 2a TierSchG oder durch Unionsrecht näher bestimmt wurden.2. Die Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen (Puteneckwerte 2013) stellen kein "antizipiertes ...
Das Abhandenkommen einer Sache ist erst dann beendet, wenn der Eigentümer erneut Besitz an der Sache erlangt; der Umstand, dass der Eigentümer die durch das Abhandenkommen einer Sache begründete Besitzlage duldet, ändert nichts daran, dass die Sache abhandengekommen ist.(Rn.15)(Rn.21)
1. Zum Vermögen im Sinne von § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO gehört auch der realisierbare Anspruch eines unverheirateten Minderjährigen gegen seine Eltern auf Prozesskostenvorschuss analog § 1360a Abs. 4 BGB. Die Eltern schulden einen solchen Vorschuss nur dann, wenn dies der Billigkeit entspricht. Der Anspruch setzt insbesondere voraus, dass der Unterhaltspflichtige hinreichend leistungsfähig ist. Zur Beurteilung dieser Frage ist nicht auf § 115 ZPO, sondern auf unterhaltsrechtliche Maßstäbe, ...
Zu den Anforderungen an die schlüssige Darlegung fehlender Säumnis.(Rn.6)(Rn.10)(Rn.14)
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts nach § 13 Abs. 2 und 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Akten eines laufenden Betreuungsverfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten (Fortführung Senatsbeschluss vom 15. November 2023 - IV ZB 6/23, ZEV 2024, 188 Rn. 13 ff.).(Rn.5)
Der Grundlagenverwaltungsakt über die Aufrechnung gegen Ansprüche auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts setzt nicht voraus, dass der Verwaltungsakt über den Erstattungs- oder Ersatzanspruch, mit dem aufgerechnet wird, bestandskräftig ist.
Eine wirksame Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten nach § 180 ZPO liegt nur vor, wenn zuvor erfolglos eine persönliche Übergabe des Schriftstücks versucht wurde.
1. Zur Eingruppierung eines als Fachleiter in der Sekundarstufe I eines Gymnasiums eingesetzten Lehrers nach Anl A Teil 1 Entgeltgr 14 TV-L.(Rn.14)(Rn.18)2. Für eine Höhergruppierung nach Abschnitt 1 Abs 1 S 2 der Anlage zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) genügt die mit der Wahrnehmung der Aufgabe verbundene Erfüllung der in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen eines ...
1. Ein Arzneimittel wird gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 1. Var. AMG im Voraus hergestellt, wenn im Zeitpunkt seiner Herstellung keine Verschreibung oder sonstige Anforderung für einen konkreten Patienten vorliegt. Bei der Herstellung eines Arzneimittels in der Apotheke auf Grund einer Verschreibung für den ärztlichen Praxisbedarf handelt es sich um eine Herstellung im Voraus im Sinne der Vorschrift.2. Die Herstellung sogenannter Defekturarzneimittel im Sinne des § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG kann nur auf ...
1. Zur ordnungsgemäßen Begründung der Revision müssen gemäß § 72 Abs 5 ArbGG i.V.m. § 551 Abs 3 S 1 Nr 2 ZPO die Revisionsgründe angegeben werden. Bei Sachrügen sind diejenigen Umstände bestimmt zu bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt (§ 551 Abs 3 Sa 1 Nr 2 Buchst a ZPO).(Rn.7)2. Der Revisionsführer muss dazu darlegen, warum er die Begründung des Berufungsgerichts für unrichtig hält. Allein die Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den ...
USM Haller II1. Ein Werk im Sinne von § 2 UrhG ist ein Gegenstand, der die Persönlichkeit seines Urhebers widerspiegelt, indem er dessen freie und kreative Entscheidung zum Ausdruck bringt. Nicht frei und kreativ sind sowohl die Entscheidungen, die durch verschiedene, insbesondere technische, Zwänge vorgegeben sind, die diesen Urheber bei der Schaffung des Gegenstands gebunden haben, als auch Entscheidungen, die zwar frei sind, aber nicht einen Ausdruck der Persönlichkeit des Urhebers ...
Eine Regelung in einer Versorgungsordnung, die eine Hinterbliebenenversorgung ausschließt, wenn die Ehe nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Arbeitnehmers geschlossen wurde und nicht mindestens fünf Jahre Bestand hatte, benachteiligt den Arbeitnehmer nach §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 AGG unzulässig wegen des Alters, wenn mit der Vollendung des 60. Lebensjahres nicht typischerweise das Ende des Arbeitsverhältnisses oder der Eintritt des Versorgungsfalls verbunden ist.
Der Eigentümer eines Grundstücks wird nicht Abfallbesitzer von dort verbotswidrig abgelagertem Abfall, wenn das Grundstück kraft allgemeiner Betretungsrechte frei zugänglich ist. Das gilt auch, wenn es sich bei dem Eigentümer um eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelt.
1. Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 UVG, wonach ein Elternteil, bei dem das Kind im Geltungsbereich dieses Gesetzes lebt, unter den dort genannten Voraussetzungen als von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebend gilt, enthält eine abschließende Begriffsbestimmung, die eine Ausweitung auf die Fallgruppe des (zeitweiligen) unfreiwilligen Getrenntlebens aufgrund aufenthaltsrechtlicher Einreisehindernisse nicht erlaubt.2. Soweit damit für diese Fallgruppe ein Anspruch auf Gewährung von ...
1. Ein Stipendiatenvertrag ist öffentlich-rechtlicher Natur, wenn er dem Zweck dient, durch Finanzierung der Vorbildung den Beamtennachwuchs zu sichern. Dies ist auch dann der Fall, wenn zunächst keine Verbeamtung erfolgt, weil die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für sie noch nicht vorliegen, ein Dienstverhältnis aber später regelhaft begründet wird.2. Ein solcher Stipendiatenvertrag kann nach § 60 VwVfG außerordentlich gekündigt werden, wenn die Eignung des Geförderten für eine ...
Einem Fahrlehrer der Bundeswehr fehlt die für eine Dienstfahrlehrerlaubnis erforderliche Zuverlässigkeit, wenn er als Reichsbürger auftritt, die Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland leugnet und die Verbindlichkeit ihrer Gesetze negiert.
Zulassung der Revision zur Klärung der Frage, ob der "Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19" der Europäischen Kommission vom 19. März 2020 (ABl. C 91 I S. 1) dahingehend auszulegen ist, dass er staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19 nur erlaubte, wenn diese dazu dienten Liquiditätsengpässe eines Unternehmens aufgrund der COVID-19-Pandemie zu beheben oder um ...
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