Hinweis des SenatsFührende Entscheidung nach Hinzuverbindung der Verfahren - 10 AZR 346/22 - und - 10 AZR 347/22 -
Eine versäumte Anhörung des Personalrats zu einer Personalmaßnahme kann nicht mehr mit heilender Wirkung nachgeholt werden, wenn die Personalmaßnahme bereits erledigt ist.
Für die Klage eines vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Betreibers einer Coronavirus-Teststelle gegen einen Bescheid der Kassenärztlichen Vereinigung (hier: Berlin) über die Rückforderung von Vergütung für Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung ist gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Der Anspruch nach § 1a Abs. 2 Satz 1 VwRehaG setzt voraus, dass die Zersetzungsmaßnahme im Beitrittsgebiet erging und dort Wirkung entfaltete. Daran fehlt es bei Bedrohungen und diffamierenden Erklärungen, die außerhalb des Beitrittsgebiets übermittelt wurden und sich nur dort auf den persönlichen Lebensbereich des Betroffenen auswirkten.
1. Ein Beförderungsunternehmer, der nach § 66 Abs. 3 Satz 1 AufenthG für die durch eine Zurückweisung entstandenen Kosten in Anspruch genommen wird, kann hiergegen nicht geltend machen, die Zurückweisung sei rechtswidrig, wenn diese gegenüber dem betroffenen Ausländer bestandskräftig geworden ist.2. Die Haftung des Beförderungsunternehmers nach § 66 Abs. 3 Satz 1 AufenthG ist nicht durch einen Standard der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) eingeschränkt, der nicht in ...
Eine durch Tarifvertrag errichtete Personalvertretung in einem Luftfahrtunternehmen, für deren Kosten, Sachaufwand und Schulungen die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes gelten, hat bei der Entscheidung über die Entsendung ihrer Mitglieder auf eine Schulung einen Beurteilungsspielraum, der sich grundsätzlich auch auf das Schulungsformat erstreckt.
1. Das Verbot nach § 4 Abs 2 S 1 TzBfG, wonach ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden darf als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer - unter dem Vorbehalt der sachlichen Rechtfertigung -, umfasst auch eine mittelbare Benachteiligung befristet beschäftigter Arbeitnehmer.(Rn.18)2. Es greift - ebenso wie der durch diese Vorschrift umgesetzte Anh Rahmenvereinbarung § 4 EGRL 70/99 - nur ein, wenn ...
Ein Formulararbeitsvertrag ist auch bei einer anderweitigen Rechtswahl durch die Parteien (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Rom I-VO) einer AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB) zu unterziehen, wenn ohne die Rechtswahl deutsches Recht anzuwenden wäre. Ist danach eine den Arbeitnehmer belastende Vertragsklausel unwirksam, erübrigt sich der ansonsten erforderliche Günstigkeitsvergleich. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen etabliert als unabdingbares Recht iSd. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Rom I-VO ein ...
Eine von der Arbeitgeberin aufgrund eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit zu einem neuen Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA kann nach den Grundsätzen zur korrigierenden Rückgruppierung berichtigt werden. Die auf einen solchen Antrag gestützte Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe beruht nicht auf der Überprüfung und anschließenden Berichtigung einer nunmehr als fehlerhaft erkannten Zuordnung zu einer ...
1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist mit Übertragung sämtlicher Anteile an ihr mit allen Aktiva und Passiva durch ihre Gesellschafter auf eine GmbH liquidationslos vollbeendet und erloschen spätestens zum Zeitpunkt der Eintragung der GmbH in das Handelsregister. Zu diesem - hier vor Klageerhebung liegenden - Zeitpunkt entfällt die Beteiligtenfähigkeit der GbR. (Rn.12)2. Auf eine Kenntnis möglicher vertraglicher Nachvergütungsansprüche der GbR (hier für erbrachte Leistungen der ...
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör besteht wegen Nichtbescheidung eines Antrags auf Terminsverlegung auch dann, wenn der Antrag dem Vorsitzenden erst am Tag nach der mündlichen Verhandlung vorgelegt wurde, aber bereits eineinhalb Stunden vor der mündlichen Verhandlung in der Poststelle des Gerichts eingegangen ist. Die Gerichtsverwaltung hat insbesondere bei bereits anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ...
Erheben Miterben eine gemeinsame Klage gegen einen gegenüber ihrer verstorbenen Mutter ergangenen Erstattungsbescheid des Sozialleistungsträgers, ist eine notwendige Streitgenossenschaft iS von § 74 SGG, § 62 Abs 1 ZPO nicht ausgeschlossen und die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstands der notwendigen Streitgenossenschaft ist gerechtfertigt. (Rn.3)
Die für den Bereich der Bühnenkünstler entwickelte Rechtsprechung zum pauschalierten Schadensersatz von bis zu sechs Monatsgagen pro Spielzeit bei einer Verletzung des Beschäftigungsanspruchs kann nicht auf den Profimannschaftssport übertragen werden.
Liegt der hinreichende Verdacht vor, dass ein Stabsoffizier und Vorgesetzter wiederholt den Befehl verweigert hat, die Impfung gegen den COVID-19-Erreger zu dulden und besteht wegen der Weiterleitung impfkritischer Stellungnahmen über dienstliche E-Mailadressen an Kameraden die Gefahr einer negativen Beispielswirkung, rechtfertigt dies ein Verbot der Dienstausübung nach § 22 Satz 1 des Soldatengesetzes.
1. Eine Höher- oder Herabgruppierung iSv. § 17 Abs. 4 TV-L setzt allein eine Änderung der Eingruppierung voraus. Dazu muss sich nicht zwingend zugleich die Tätigkeit, die der Eingruppierung zugrunde liegt, ändern, auch die Veränderung der Wertigkeit einer Stelle genügt.2. Die Tarifvertragsparteien verletzen Art. 3 Abs. 1 GG nicht dadurch, dass sie bei Höhergruppierungen, die Folge einer Stellenhöherbewertung zu einem bestimmten Stichtag sind, kein eigenständiges Stufenfindungssystem für ...
1. Die Entscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers, nur Bewerber in die Auswahl für eine befristet zu besetzende Stelle einzubeziehen, bei denen nicht die naheliegende Möglichkeit besteht, dass eine weitere Sachgundbefristung des Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs erfüllt, ist Teil der dem Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagerten Organisationsentscheidung.2. Bei einer Sachgrundbefristung ist der öffentliche Arbeitgeber nicht ...
Automatisierte Wärmebehandlung1. Ein Anspruch auf Abtretung des Rechts auf Erteilung oder auf Übertragung des erteilten Patents aus Art. II § 5 Abs. 1 IntPatÜbkG unterliegt nicht der dreißigjährigen Verjährung gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sondern der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB.2. Die Verjährung eines solchen Anspruchs beginnt frühestens mit Schluss des Jahres zu laufen, in dem das Patent erteilt worden ist.3. Die Verjährung von Ansprüchen in Bezug auf Teilanmeldungen und darauf ...
Vielfachabmahner II1. Der Geltendmachung einer Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen die Unterlassungspflicht aus einem aufgrund einer missbräuchlichen Abmahnung geschlossenen Unterlassungsvertrag kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2019 - I ZR 6/17, GRUR 2019, 638 [juris Rn. 33 f.] = WRP 2019, 727 - Kündigung der Unterlassungsvereinbarung).2. Die Frage, ob die Geltendmachung der auf einer Unterlassungsvereinbarung beruhenden Vertragsstrafe ...
Die in § 99 Abs. 1 Satz 3 Alt. 1 und 3 VwGO genannten Geheimhaltungsgründe können bei Sicherheitsüberprüfungsakten regelmäßig nur die Zurückhaltung bestimmter Aktenteile und die Schwärzung von Passagen rechtfertigen, keine komplette Vorlageverweigerung.
1. Ein nicht veröffentlichtes urheberrechtlich geschütztes Werk kann dem Wesen nach geheimhaltungsbedürftig i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 3 Alt. 3 VwGO sein.2. Bei der Ermessensentscheidung über die Akteneinsicht sind die im nationalen und europäischen Urheberrecht vorgesehenen prozessualen Einsichtnahmeregeln in nicht veröffentlichte Werke ermessensleitend zu berücksichtigen.
Seiten