Ersatztank1. Die Anforderungen gemäß § 130a Abs. 3 Satz 1 Fall 2 ZPO, nach denen ein elektronisches Dokument (hier: die Berufungsbegründungsschrift) von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden muss, sind auch dann erfüllt, wenn neben dem Rechtsanwalt, der durch eine einfache Signatur und eine Übersendung über sein besonderes elektronischen Anwaltspostfach (beA) die Verantwortung für den Inhalt der Berufungsbegründungsschrift ...
Eine Rechtsmittel(begründungs)frist wird nicht durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO) der Verwaltung des Rechtsmittelgerichts gewahrt.
Hafenmieze1. Vorschriften zur Finanzierung von Leistungen der öffentlichen Hand, etwa durch Steuern und Abgaben, sind regelmäßig keine Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG und bezwecken grundsätzlich auch nicht den Schutz der Interessen der Marktteilnehmer. Dies gilt auch für die Pflicht zur Verwendung von Steuerzeichen für Tabakwaren gemäß § 15 Abs. 1, § 17 Abs. 1 TabStG, und zwar ungeachtet des Umstands, dass es sich bei der Tabaksteuer um eine sogenannte Lenkungssteuer ...
Google-AdsBeauftragt der Betriebsinhaber einen Dritten ganz oder teilweise mit der grundsätzlich ihm obliegenden Aufgabe der Bewerbung seines Produktangebots und stellt dem Dritten die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung, erweitert er damit seinen Geschäftsbetrieb. Die für die Erfolgshaftung des Betriebsinhabers für Wettbewerbshandlungen Dritter kennzeichnende gewisse Beherrschung des Risikobereichs sowie der erforderliche bestimmende und durchsetzbare Einfluss ergeben sich ...
Die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen von Soldaten setzt zumindest annähernd gleichlange Beurteilungszeiträume voraus.
Die Zuerkennung einer Potenzialabschätzungsstufe in einer Potenzialabschätzungskonferenz ist keine anfechtbare truppendienstliche Maßnahme.
1. Der Ausschluss von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB 12 ergibt sich für Leistungsberechtigte nach dem SGB 2 schon aus dem Gesetz (vgl § 21 S 1 SGB 12). (Rn.5)2. Der Anwendungsbereich des § 73 SGB 12, der als Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach Kap 9 SGB 12 auch für Leistungsempfänger nach dem SGB 2 in Betracht kommt, ist nicht eröffnet, soweit eine Bedarfslage, die vom Regelbedarf erfasst ist, beim Leistungsempfänger lediglich in atypischem Umfang besteht (vgl nur BSG vom ...
1. Die Beteiligung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren i.S.v. § 83 Abs 3 ArbGG richtet sich nach materiellem Recht, ohne dass es einer darauf gerichteten Handlung der Person oder Stelle oder des Gerichts bedarf. Für das verfahrensrechtliche Rechtsverhältnis ist entscheidend, wer materiellrechtlich berechtigt oder verpflichtet ist.(Rn.11)2. Gegenstand eines Verfahrens entsprechend § 101 BetrVG im Fall einer unterlassenen Beteiligung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen ist ...
1. Die Rückabwicklungsbefugnis des § 50 SGB 10 ist als Kehrseite eines sozialrechtlichen Leistungsverhältnisses anzusehen. Ein solches wird durch Einstandspflichten nach § 19 Abs 3 SGB 12 nicht begründet. (Rn.6)2. Die erkennbare Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung allein vermag die Zulassung der Revision weder unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung noch der Divergenz zu rechtfertigen. (Rn.9)
Tarifverträge über gemeinsame Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 TVG werden von der Verdrängungswirkung des § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG nicht erfasst.
1. Der Adressat einer auf der Grundlage von Insiderinformationen erteilten Empfehlung unterliegt nach der Sonderregelung des Art. 8 Abs. 3 MAR dem insiderrechtlichen Erwerbs- und Veräußerungsverbot, selbst wenn die Empfehlung nicht mit der Mitteilung der Insiderinformation einhergeht.(Rn.20)2. Für die Verwirklichung des Tatbestandes von § 119 Abs. 3 WpHG ist nach allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen (§ 15 StGB) erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Täter wenigstens mit ...
1. In den Personengesellschaften und der GmbH sind gesellschaftsvertragliche Regelungen, die einem Gesellschafter, einer Gruppe von Gesellschaftern oder der Gesellschaftermehrheit das Recht einräumen, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen (freie Hinauskündigungsklauseln), oder vergleichbare schuldrechtliche Regelungen grundsätzlich nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, es sei denn, sie sind ausnahmsweise wegen besonderer Umstände sachlich ...
1. Das Ansehen eines Staates ist auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der völkerrechtsfreundlichen Auslegung und des Rechtsanwendungsbefehls, den Art. 25 Satz 1 GG in Bezug auf allgemeine Regeln des Völkerrechts erteilt hat, nicht als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB zu qualifizieren.(Rn.22)2. Es ist keine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG feststellbar, nach der ein Staat gegenüber Privatpersonen eines anderen Staates berechtigt wäre, die ...
§ 3 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 2 Abs. 5 BBPlG bestimmen für mit "E" gekennzeichnete Vorhaben nach dem Bundesbedarfsplangesetz abschließend, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Planfeststellungsbehörde vom Vorhabenträger die Errichtung und den Betrieb einer Freileitung verlangen kann. Liegen die Auslösekriterien des § 3 Abs. 2 BBPlG nicht vor, ist ein solches Verlangen ausgeschlossen. Es kann auch nicht auf das Abwägungsgebot (hier des § 18 Abs. 4 Satz 1 NABEG) gestützt werden.
1. Für die Erfüllung des Begriffs der Einrichtung im Sinne von § 45a Satz 1 SGB VIII ist es erforderlich, aber auch hinreichend, dass diese neben der Betreuung oder der Unterkunftsgewährung zumindest einem der mit der Konjunktion "sowie" angeschlossenen weiteren Zwecke ("Beaufsichtigung, Erziehung, Bildung, Ausbildung von Kindern und Jugendlichen") dient.2. Eine "entsprechende gesetzliche Aufsicht" im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB VIII besteht nur dann, wenn sie erkennbar den ...
1. Mit der - am 4.7.2013 in Kraft getretenen - Neufassung der §§ 36, 37 BedarfsplRL (juris: ÄBedarfsplRL) ist ein Wegfall der Beschränkungen für Inhaber von Sonderbedarfszulassungen - auch bei Entsperrung des Planungsbereiches nach § 103 Abs 3 SGB 5 iVm § 16b Abs 3 S 2 Ärzte-ZV - nicht mehr vorgesehen. (Rn.8)2. Es besteht - anders als bei Job-Sharing-Zulassungen - kein Anspruch auf vorrangige Berücksichtigung bei Entsperrung des Planungsbereiches. (Rn.8)
Die Frage, ob sogenannte (Business-)Coaching- oder Mentoring-Angebote dem Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht - Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) - unterfallen, kann nicht abstrakt beantwortet werden. Sie ist vielmehr anhand der durch § 1 Abs. 1 FernUSG vorgegebenen Kriterien durch Betrachtung des konkret angebotenen Leistungsspektrums im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen, wobei es insbesondere darauf ankommen kann, ob der Schwerpunkt des Leistungsangebots auf der ...
Der auf innerer Überzeugung beruhende Widerrruf des Diensteides durch einen Soldaten ist im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen mit der Entfernung aus dem Dienstverhältnis zu ahnden.
Der Abschluss des nationalen General-/Admiralstabslehrgangs (LGAN) kann nur dann als zwingendes Kriterium des Anforderungsprofils gefordert werden, wenn ein spezifischer Bezug des Ausbildungsinhalts des LGAN zu den Hauptaufgaben des Dienstpostens nachweisbar ist.
Stiehlt ein Soldat eine Waffe der Bundeswehr im Sinne des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 StGB, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Entfernung aus dem Dienstverhältnis.
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