Ist ein Arbeitnehmer in die Organisation mehrerer Betriebe seines Arbeitgebers tatsächlich eingegliedert, ist er in diesen bei der Wahl des Betriebsrats jeweils wahlberechtigt. Das gilt auch für Führungskräfte in Unternehmen mit einer betriebsübergreifenden Matrix-Struktur.
WiedergabegerätDurch eine Entgegenhaltung, die für den Austausch von Daten zwischen zwei Geräten für einige Funktionen alternative Vorgehensweisen vorgibt und zahlreiche Elemente nur optional vorsieht, ist nicht jede Ausgestaltung, die diesen abstrakten Vorgaben entspricht, unmittelbar und eindeutig offenbart. Für eine hinreichende Offenbarung muss die Entgegenhaltung über die abstrakten Vorgaben hinaus zusätzliche Informationen enthalten, die eine Individualisierung einer konkreten ...
Ist über einen Antrag durch Verwaltungsakt zu entscheiden, der den Weg zur kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs 4 SGG eröffnet, bleibt eine vor Erlass des Verwaltungsakts erhobene Leistungsklage grundsätzlich auch dann unzulässig, wenn später ein ablehnender Bescheid ergeht. (Rn.14)
1. Späterer Vortrag kann nur berücksichtigt werden, soweit er eine fristgerecht eingereichte prozessordnungsgemäße Darlegung von Zulassungsgründen erläutert und ergänzt. Das Fehlen einer rechtzeitigen, ausreichend substantiierten Darlegung kann er nicht ausgleichen. (Rn.8)2. Eine außerhalb der Begründungsfrist nachgeschobene Begründung ist unbeachtlich (vgl ua BSG vom 26.6.2006 - B 1 KR 19/06 B = SozR 4-1500 § 160 Nr 10 RdNr 4). (Rn.10)3. Eine Pflicht des Gerichts, einen rechtskundig ...
Hinweis des SenatsParallelentscheidung zu führender Sache - 2 AZR 91/24 (A) -
Hinweis des SenatsParallelentscheidung zu führender Sache - 2 AZR 91/24 (A) -
Hinweis des SenatsParallelentscheidung zu führender Sache - 2 AZR 91/24 (A) -
Hinweis des SenatsParallelentscheidung zu führender Sache - 2 AZR 91/24 (A) -
Der Zweite Senat möchte die Auffassung vertreten, dass § 615 Satz 1 BGB insoweit zwingend ist, als Annahmeverzugslohnansprüche des Arbeitnehmers für den Fall einer unwirksamen oder zu einem späteren Termin wirkenden Arbeitgeberkündigung nicht im Voraus - insbesondere nicht durch die Wahl einer ausländischen Rechtsordnung - abbedungen werden können.
1. Das Erfordernis einer mündlichen Verhandlung nach § 44b Abs. 2 Satz 1 EnWG dient nicht nur der Ordnung des Verfahrensablaufs, sondern gewährt dem Betroffenen eine eigene, unabhängig vom materiellen Recht durchsetzbare Rechtsposition.2. § 46 VwVfG greift nicht ein, wenn unter Verstoß gegen § 44b Abs. 2 Satz 1 EnWG eine mündliche Verhandlung unterbleibt. Gleiches gilt für Verfahrensfehler bei der Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Verhandlung, die nach ihrer Art und Schwere deren ...
1. Gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen, welche die Bestellung eines Vertreters nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 SGB X in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren betreffen, findet eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gemäß § 15 Abs. 4 SGB X iVm § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG statt (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 19. September 2018 - XII ZB 427/17, FamRZ 2018, 1935).(Rn.7)(Rn.8)2. Für den Beteiligten eines sozialrechtlichen ...
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