Eine auf Unterlassung von Anrufen durch das Jobcenter gerichtete Klage wäre grundsätzlich unbegründet. Das Jobcenter ist im Rahmen des Leistungsverhältnisses nach dem SGB 2 verpflichtet, den Leistungsberechtigten über seine Rechte und Pflichten zu beraten und umfassend und nachhaltig mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit und Überwindung der Hilfebedürftigkeit zu unterstützen, wozu auch die Arbeitsvermittlung zählt. Solche Vermittlungstätigkeiten können ua auch telefonisch vorgenommen ...
Für ein Verfahren der Anfechtung einer Betriebsratswahl nach § 19 BetrVG entfällt das Rechtsschutzinteresse mit Ablauf der Amtszeit des Gremiums, dessen Wahl angefochten ist.(Rn.15)
Fampridin-SR1. Die Eignung eines Stoffs zur Behandlung einer Krankheit ist durch eine Entgegenhaltung nur dann neuheitsschädlich offenbart, wenn dieser eindeutig und unmittelbar zu entnehmen ist, dass der Stoff die in Rede stehende Wirkung hat. Hierfür reicht es nicht aus, dass einer Entgegenhaltung diesbezügliche Einschätzungen oder Erwartungen zu entnehmen sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 68/08, GRUR 2011, 999 Rn. 35 - Memantin).2. Bei der Beurteilung, ob eine ...
Im Hinblick auf die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit bei der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, kommt es entscheidend darauf an, ob eine eindeutige Rechtslage gegeben ist oder ob unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die Beantwortung der Rechtsfrage deshalb zweifelhaft ist. Es ist daher darzulegen, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig sein soll. Hierfür ist es unzureichend, lediglich geltend ...
1. Grundsätzlich gehört die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Klägers, also die Angabe des tatsächlichen Wohnortes, zu den Sachurteilsvoraussetzungen (vgl nur BSG vom 22.1.2025 - B 4 AS 119/24 BH = juris RdNr 5 mwN). (Rn.3)2. In einem Fall, in dem gerade darüber gestritten wird, ob es dem Kläger in den Vorinstanzen oblag, seine Wohnadresse mitzuteilen, führt deren fehlende Angabe nicht zur Unzulässigkeit der Beschwerde, weil es dem Kläger möglich sein muss, die für ihn nachteilige ...
Abstandsstück II1. Nach rechtskräftigem Abschluss eines Nichtigkeitsverfahrens kommt eine (erneute) Aussetzung des Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf eine nach Abschluss des ersten Nichtigkeitsverfahrens erhobene zweite Nichtigkeitsklage nur dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der neuen Nichtigkeitsklage offensichtlich ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - X ZR 77/11, GRUR 2012, 1072 Rn. 2 - Verdichtungsvorrichtung).2. Eine entsprechende ...
1. Das neu eingeführte Verhängungsverbot nach § 17 Abs. 6 WDO ist auch für Altfälle anwendbar.2. Der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet bei wiederholten eigenmächtigen Abwesenheiten vom Dienst auch dann die Höchstmaßnahme, wenn der Soldat zwischen den Abwesenheiten über lange Zeiträume dienstunfähig war.
Der Hauptwahlvorstand, dem nach § 3 Abs. 1 der Dritten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (3. WOMitbestG) die Durchführung der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer obliegt, genügt seiner Pflicht nach § 34 Abs. 2 Satz 2 der 3. WOMitbestG, unverzüglich den Wahlvorschlag zu prüfen und bei Ungültigkeit oder Beanstandung den Vorschlagsvertreter schriftlich unter Angabe der Gründe zu unterrichten, nicht, wenn er für die Endphase der Einreichungsfrist keine Maßnahmen trifft, die ...
Stillstandstrom1. In den bundesweiten Ausgleichsmechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einschließlich des Belastungsausgleichs zwischen den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und dem für sie regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber werden die von einem Konzernunternehmen an Kraftwerksgesellschaften bei formaler Betrachtungsweise als Letztverbraucher gelieferten und von Kernkraftwerken in Stillstandzeiten verbrauchten Strommengen auch dann einbezogen, wenn das ...
1. Verfügungen, die ihrem materiellen Gehalt nach kein Vereinsverbot enthalten, sondern - wie die Beschlagnahme und Einziehung konkret bezeichneter Vermögensgegenstände - den Vollzug eines bereits ausgesprochenen Organisationsverbots betreffen, werden nicht von der besonderen Zuständigkeitsregelung des § 50 Abs. 1 Nr. 2 VwGO erfasst.2. Die vom Bundesverfassungsgericht für Parteiverbots- und Finanzierungsausschlussverfahren aus Art. 21 GG entwickelten verfahrensrechtlichen Vorkehrungen in ...
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet nicht, Sportboote, die nach den Übergangsbestimmungen des § 34 BinSchUO bis zum Ablauf des 6. Oktober 2033 zur Beförderung von Fahrgästen eingesetzt werden dürfen, gleichrangig mit Fahrzeugen zu schleusen, die zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen und deswegen ungeachtet ihrer Abmessungen von der nachrangigen Gruppenschleusung von Klein- und Sportfahrzeugen nach § 6.29 Nr. 6 BinSchStrO ausgenommen sind. (Rn.10)
1.Die Fristwahrung nach § 8 Abs 2 S 1 TzBfG ist keine materielle Wirksamkeitsvoraussetzung. Es gilt die Auslegungsregel, dass ein zu kurzfristig gestelltes Verlangen als auf den Zeitpunkt gerichtet anzusehen ist, zu dem der Arbeitnehmer frühestmöglich die Verringerung seiner Arbeitszeit verlangen kann.(Rn.25)2. Die zweijährige Sperrfrist nach berechtigter Ablehnung eines vorangegangenen (befristeten) Antrags (§ 9a Abs 5 S 2 in Verbindung mit § 8 Abs 6 TzBfG) ist auf unbefristete ...
Dass eine sexuelle Nötigung in einer militärischen Liegenschaft gegenüber einer Kameradin erfolgt, sind disziplinarrechtlich massiv erschwerende Umstände, die eine Entfernung des Soldaten rechtfertigen können.
Hinweis des SenatsWeitgehende Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 ABR 35/24 -
Hinweis des SenatsWeitgehende Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 ABR 35/24 -
Hinweis des SenatsWeitgehende Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 ABR 35/24 -
Hinweis des SenatsFührende Entscheidung zu weiteren Parallelsachen
Für die Bestimmung der Tarifzuständigkeit der IGBCE sind aufgrund ihres satzungsmäßigen Bekenntnisses zu der Satzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) die dort genannten Kriterien zur Abgrenzung derOrganisationsbereiche der DGB-Gewerkschaften, insbesondere das Kriterium "ein Betrieb - eine Gewerkschaft", heranzuziehen. Daran haben die Aufgabe der Rechtsprechung zur Tarifeinheit im Betrieb und das Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes nichts geändert.
Bei der Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG hat der Arbeitgeber die Belange der Versorgungsempfänger und seine eigene wirtschaftliche Lage zu berücksichtigen. Die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Daher obliegt die Würdigung, ob sich die Anpassungsentscheidung im Rahmen des dem Arbeitgeber zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraums hält, den Tatsachengerichten. Die entsprechende Würdigung des Berufungsgerichts ...
§ 170 Abs 5 SGG ist auch bei einer Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren nach § 160a Abs 5 SGG anzuwenden. Die Bindungswirkung umfasst auch Ausführungen über die Zulässigkeit der Klage, gilt aber ebenfalls, soweit eine bestimmte rechtliche Beurteilung logische Voraussetzung der Aufhebungsentscheidung war. (Rn.9)
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