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Vergütung unseres Rechtsbeistandes:

Die gesetzlichen Gebühren von Rechtsanwälten in der Bundesrepublik Deutschland sind festgelegt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und orientieren sich maßgeblich am Streit- oder Gegenstandswert eines Mandats.

Gerne ermitteln wir gemeinsamen mit Ihnen Ihr individuelles Kostenrisiko, um Ihnen von Anfang an eine transparente Kostenübersicht zu bieten.

Neben der Abrechnung nach RVG bieten wir für außergerichtliche Tätigkeiten ein zeitaufwandsbezogens Honorar für unsere anwaltliche Tätigkeit an. Um die entstehenden Kosten transparent zu machen, erfolgt die Vorveranschlagung zum angemessenen Stundensatz und Festlegung einer Obergrenze dabei im Vorfeld anhand einer individuellen Vergütungsvereinbarung.

Im gerichtlichen Verfahren gilt für alle Rechtsanwälte das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Gerichtskosten:

Ebenfalls einheitlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind die zu leistenden Gerichtskosten geregelt, deren Höhe sich maßgeblich am Streitwert orientiert und die einer festgelegten Staffelung unterliegen.

Link: Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte