Gerne berate ich Sie kompetent zu verschiedenen komplexen Sachverhalten aus der aktuellen Rechtspraxis.
Zu den regelmäßig von mir bearbeiteten Themengebieten gehören dabei insbesondere
Auf diese Weise sorgen Sie für eine Erledigung Ihrer Angelegenheiten in Ihrem Sinne vor, bspw. für den Fall, dass Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Angelegenheiten selbstbestimmt durchzuführen oder eigene Willenserklärungen abzugeben (Ehevertrag, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Testament).
Damit vermeiden Sie Konflikte und Streitigkeiten, die im Eintrittsfall möglicherweise nicht in Ihrem Sinne ausgetragen werden.