Die maßgebliche Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdebegründung muss das Bundessozialgericht in die Lage versetzen, sich ohne Studium der Gerichts- und Verwaltungsakten allein aufgrund des Beschwerdevortrags ein vollständiges Bild über den Streitgegenstand sowie seine tatsächlichen und rechtlichen Streitpunkte zu machen. (Rn.5)
Der Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA (Marburger Bund) erstreckt sich neben approbierten Ärzten auch auf solche, die über eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs verfügen.
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 21.04.2026, 1 AZR 43/25, das vollständig dokumentiert ist.
Eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG erstreckt sich darauf sicherzustellen, dass sich der Prozess der - eigenständig zu genehmigenden - Freigabe von radioaktiven Stoffen aus der atomrechtlichen Überwachung in den schadlosen Abbau der Anlage einfügt.
Das unionsrechtliche Arbeitszeitrecht, das lediglich die Kategorien Arbeits- und Ruhezeit kennt, hindert den nationalen Normgeber nicht, Reisezeiten, die unionsrechtlich lediglich Ruhezeiten sind, ganz oder teilweise auf das Arbeitszeitkonto anzurechnen (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 5. September 2024 - 2 C 19.23).
BandbreitenerweiterungAuf eine beliebige Auswahl aus mehreren Möglichkeiten kann eine erfinderische Tätigkeit nicht gestützt werden (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Mai 2025 - X ZR 50/23, GRUR 2025, 1150 Rn. 87 - Hohlfaserdialysator).
1. Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. g TA Lärm, wonach in Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten die Immissionsrichtwerte tags 45 dB(A) und nachts 35 dB(A) betragen, gilt hinsichtlich von Pflegeanstalten einrichtungsbezogen (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2026 - 4 BN 15.25 - juris Rn. 6).2. Nr. 6.7 TA Lärm findet bei Lärmkonfliktlagen mit Einrichtungen im Sinne von Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. g TA Lärm entsprechende Anwendung.
Hinweis des SenatsTeilweise Parallelentscheidung zu führender Sache - 1 AZR 43/25 -
Hinweis des SenatsTeilweise Parallelentscheidung zu führender Sache - 1 AZR 43/25 -
Hinweis des SenatsFührende Entscheidung zu weiteren (teilweisen) Parallelsachen
Fehler in der Massenentlassungsanzeige, die die Arbeitsverwaltung nicht daran hindern, ihre gesetzmäßige Aufgabe zu erfüllen, stehen der Wirksamkeit der auf der Anzeige beruhenden Kündigungen nicht entgegen.
Macht sich ein Soldat außerdienstlich eines Alleinrennens mit fahrlässiger Körperverletzung schuldig, ist Ausgangspunkt der disziplinarrechtlichen Zumessungserwägungen ein Beförderungsverbot.
Das einheitliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 iVm. Abs. 3 Satz 1 DSGVO bezieht sich grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten und nicht auf das gesamte Dokument.
Kündigung eines in einer Kleingartenanlage gelegenen Pachtgrundstücks mit GemeinschaftseinrichtungenDie Kündigungsschutzvorschrift des § 9 Abs. 1 BKleingG ist auf in einer Kleingartenanlage i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG gelegene, an Endpächter verpachtete Grundstücke anwendbar, auf denen sich (nur) gemeinschaftliche Einrichtungen i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG befinden.
Hinweis des SenatsFührende Entscheidung zu weiteren Parallelsachen
Hinweis des SenatsParallelentscheidung zu führender Sache - 2 AZR 91/24 -
Hinweis des SenatsParallelentscheidung zu führender Sache - 2 AZR 91/24 -
Hinweis des SenatsParallelentscheidung zu führender Sache - 2 AZR 91/24 -
1. Die Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung muss nach § 12 SchwbWO in öffentlicher Sitzung erfolgen. Das setzt bei einer ausschließlich schriftlichen Stimmabgabe grundsätzlich voraus, dass Ort und Zeit sämtlicher in § 12 Abs 1 SchwbWO genannten Handlungen vorher rechtzeitig bekannt gemacht wurden.(Rn.21) Hierfür ist die Bekanntmachung von Zeit und Ort der öffentlichen Stimmauszählung nicht ausreichend. Es handelt sich um jeweils ...
Aussichtslosigkeit iS des § 78b Abs 1 ZPO besteht, wenn ein günstiges Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar nicht erreicht werden kann. Bei einer - beabsichtigten - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des LSG liegt eine solche Aussichtslosigkeit vor, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen für einen der in § 160 Abs 2 SGG enumerativ aufgeführten Gründe für die Zulassung der Revision - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Divergenz, ...
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