1. Die Versicherung in einer gesetzlichen Rentenversicherung ist stets eine der Art und dem Versicherungsschutz nach angemessene Alterssicherung im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 SGB VIII.2. Aufwendungen für Beitragsanteile zu einer gesetzlichen Rentenversicherung, die wegen zusätzlicher freiwilliger Zahlungen der Wohnsitzgemeinden der von einer Tagespflegeperson betreuten Kinder anfallen, unterliegen nicht der Pflicht des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur hälftigen Erstattung ...
Für die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten im Hinblick auf Personalverfügungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, die in Vollzug einer organisatorischen Entscheidung über die Neuorganisation des Dienstes und die durch Änderung der Dienstpostenbündelung vorgenommene Neubewertung von Dienstposten im gesamten Geschäftsbereich erlassen werden, ist nicht der Personalrat der Zentrale, sondern der Gesamtpersonalrat beim Bundesnachrichtendienst zuständig.
Ein Verfahren, dessen praktische Eignung bislang weder durch die Bewährung im Betrieb noch aufgrund anderer Umstände soweit gesichert ist, dass seine Anwendung ohne zumutbares Risiko möglich erscheint (hier: Ultraschallverfahren oder Stoß-Chlorierung zur Vermeidung von Biofouling bei schwimmenden Regasifizierungsanlagen), bildet (noch) nicht den Stand der Technik (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 4. August 1992 - 4 B 150.92 - juris Rn. 4).
1. Nach ständiger Rechtsprechung des BSG sind Praxisbesonderheiten anzuerkennen, wenn ein spezifischer, vom Durchschnitt der Vergleichsgruppe signifikant abweichender Behandlungs- bzw Verordnungsbedarf der Patientenklientel und die hierdurch hervorgerufenen Mehrkosten nachgewiesen werden (BSG vom 5.6.2013 - B 6 KA 40/12 R - SozR 4-2500 § 106 Nr 41 RdNr 14 mwN; BSG vom 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R - SozR 4-2500 § 106 Nr 49 RdNr 55 mwN). (Rn.30)2. Bei der Feststellung und Bewertung von ...
Eine arbeitsvertragliche dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge steht, wenn es sich um eine sog. Gleichstellungsabrede iSd. früheren Rechtsprechung handelt, unter der auflösenden Bedingung, dass ihre Dynamik endet, wenn die Voraussetzungen für die Annahme einer solchen Abrede entfallen. Diese tritt nicht nur bei Ende der Tarifgebundenheit der Arbeitgeberin ein, sondern ua. auch dann, wenn der Arbeitnehmer an einen Arbeitsort versetzt wird, der außerhalb des Geltungsbereichs des in Bezug ...
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig iSd. § 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht.
Feuchtigkeits- und AscheanalyseAus dem Hinweis, eine im Stand der Technik offenbarte Vorrichtung könne mit einer bestimmten Art von Geräten kombiniert werden, ergibt sich nicht ohne weiteres die Anregung, die Vorrichtung mit jedem Gerät dieser Art zu kombinieren.
Juristische Person, Organ, Haftungszuweisung, unerlaubte Handlung, "Schneeballsystem", Gesamtschuldner1. § 31 BGB gilt für alle juristischen Personen.2. § 31 BGB ist keine haftungsbegründende, sondern eine haftungszuweisende Norm. Die juristische Person haftet, wenn eines ihrer Organe in "amtlicher" Eigenschaft, das heißt in dem ihm zugewiesenen Wirkungskreis, eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung begangen hat (Anschluss an Senat, Beschluss vom 28. Juni 1984 - III ZR 220/83, ...
Alleinerziehenden als international schutzberechtigt anerkannten Elternteilen mit einem Grundschulkind und einem Kind unter drei Jahren drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Italien keine mit Art. 4 GRC unvereinbaren Lebensbedingungen. Es besteht keine beachtliche Wahrscheinlichkeit, dass sie in eine Lage extremer materieller Not geraten, die es ihnen nicht erlaubt, ihre spezifischen elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Verpflegung und Hygiene zu befriedigen.
Wahlleistungsvereinbarung, Wahlarzt, StellvertretungEine auf Initiative des Krankenhausträgers beziehungsweise eines Wahlarztes getroffene Wahlleistungsvereinbarung mit dem Inhalt, dass wahlärztliche Leistungen ohne besondere Bedingungen durch einen anderen Arzt als Vertreter des Wahlarztes ausgeführt werden, ist nichtig.
Das Verhandlungsverfahren über eine Beteiligung der Arbeitnehmer ist nicht nachzuholen, wenn es bei Gründung und vor Eintragung einer SE in das Register eines Mitgliedstaats der Europäischen Union unterblieben ist, weil deren Gründungsgesellschaften keine Arbeitnehmer beschäftigten.
Bei der Wahl des Betriebsrats gehören Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl wegen Kurzarbeit oder wegen mobiler Arbeit (Homeoffice) voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, zu den Arbeitnehmern, die nach § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WO die Briefwahlunterlagen erhalten, ohne dass es eines Verlangens der Wahlberechtigten bedarf.
Für eine Beschwerde gegen eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung nach § 20 Abs. 1 WDO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Soldat wirksam sein Einverständnis mit den Maßnahmen erklärt hat.
Für eine Haltungsuntersagung gemäß § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Halbs. 1 TierSchG bestehen tatbestandlich hohe Hürden. Den Anforderungen des § 2 TierSchG muss wiederholt oder grob zuwidergehandelt worden sein. (Rn.12)
1. Der in § 4 Abs. 2 WHG statuierte Ausschluss der Eigentumsfähigkeit des Wassers eines fließenden oberirdischen Gewässers (sog. fließende Welle) gilt auch für die gemäß Art. 89 Abs. 1 GG im Eigentum des Bundes stehenden Bundeswasserstraßen. (Rn.46)(Rn.47)2. Die gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Satz 2 WHG bestehende, nach Maßgabe des § 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 WHG zu erfüllende wasserhaushaltsrechtliche Unterhaltungslast des Bundes als Eigentümer der Bundeswasserstraßen erstreckt ...
1. Ein Antrag auf Terminsaufhebung bzw -verlegung ist vor Eröffnung der mündlichen Verhandlung förmlich kurz zu bescheiden (§ 202 S 1 SGG iVm § 227 Abs 4 S 1, 2 ZPO in der bis 18.7.2024 geltenden Fassung), sofern dies noch technisch durchführbar und zeitlich zumutbar ist (stRspr; zB BSG vom 10.4.2024 - B 11 AL 42/23 B = juris RdNr 8 mwN). (Rn.15)2. Kommt der Vorsitzende seiner Pflicht zur Bescheidung eines Antrags auf Terminsaufhebung oder -verlegung bis zum Beginn der mündlichen ...
Hinweis des SenatsTeilweise Parallelentscheidung zu führender Sache - 6 AZR 131/23 -
Hinweis des SenatsParallelentscheidung zu führender Sache - 6 AZR 131/23 -und zu - 6 AZR 252/23 -
Hinweis des SenatsTeilweise Parallelentscheidung zur führender Sache - 6 AZR 131/23 -
Hinweis des SenatsParallelentscheidung zu führender Sache - 6 AZR 131/23 -
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